Zuschuss für Elektrorollstuhl

Wie man einen Zuschuss für einen Elektrorollstuhl in Österreich erhält

In Österreich können Menschen mit Behinderungen finanzielle Unterstützung für den Erwerb eines Elektrorollstuhls durch Krankenversicherungen, Zuschüsse von Bundesländern und staatliche Unterstützungen erhalten.

1. Zuschuss von der Krankenversicherung

In Österreich sind die Krankenversicherungen für die Bereitstellung von Hilfsmitteln wie Elektrorollstühlen verantwortlich. Der Elektrorollstuhl wird in der Regel für einen Zeitraum von 7 Jahren bereitgestellt. Es ist wichtig, dass der Rollstuhl von einem Facharzt verordnet wird.

Vorgehensweise:

  1. Konsultation mit dem Arzt: Besuchen Sie einen Spezialisten (z.B. Neurologen, Orthopäden, Rehabilitationsarzt), der Ihren Gesundheitszustand und den Bedarf an einem Elektrorollstuhl beurteilt.
  2. Verordnung des Rollstuhls: Der Arzt stellt eine Verordnung für den Elektrorollstuhl aus.
  3. Genehmigung durch die Krankenversicherung: Mit der Verordnung gehen Sie zu Ihrer Krankenversicherung und beantragen die Kostenübernahme. Die Versicherung prüft Ihren Anspruch und genehmigt den Zuschuss.
  4. Wahl des Rollstuhls: Nach der Genehmigung können Sie den geeigneten Elektrorollstuhl aus dem Angebot genehmigter Hilfsmittel auswählen.

Hinweise:

  • Die Krankenversicherungen stellen oft nur Standardmodelle zur Verfügung. Wenn Sie ein besser ausgestattetes Modell wünschen, kann eine Zuzahlung erforderlich sein.
  • Die Krankenversicherung übernimmt normalerweise nur Rollstühle mit einer maximalen Geschwindigkeit von 6 km/h. Wenn Sie einen schnelleren Rollstuhl benötigen, kann eine Zuzahlung erforderlich sein.

2. Zuschüsse von den Bundesländern

Einige österreichische Bundesländer bieten zusätzliche Zuschüsse für Hilfsmittel, einschließlich Elektrorollstühlen. Diese Zuschüsse variieren je nach Region.

Vorgehensweise:

  1. Informationen bei den lokalen Behörden einholen: Wenden Sie sich an die Sozial- oder Gesundheitsbehörde Ihres Bundeslandes, um Informationen zu den verfügbaren Zuschüssen zu erhalten.
  2. Antrag stellen: Beantragen Sie den Zuschuss gemäß den Anweisungen der Behörde, in der Regel unter Vorlage von ärztlicher Dokumentation und der Begründung für den Bedarf an einem Rollstuhl.

Beispiele von Bundesländern und deren Zuschüssen:

  • Wien: Die Stadt Wien bietet finanzielle Zuschüsse für Hilfsmittel für Menschen mit Behinderungen an.
  • Niederösterreich: Dieses Bundesland bietet Zuschüsse für Mobilitätshilfen für Menschen mit Behinderungen.
  • Tirol: In Tirol können Menschen mit Behinderungen Zuschüsse für Hilfsmittel beantragen.

3. Zuschüsse von Stiftungen und gemeinnützigen Organisationen

Einige Stiftungen und gemeinnützige Organisationen in Österreich bieten finanzielle Unterstützung für Hilfsmittel, einschließlich Elektrorollstühlen. Diese Unterstützung kann besonders hilfreich sein, wenn Ihnen der Zuschuss von der Versicherung oder staatlichen Institutionen nicht ausreicht oder wenn Sie spezielle Anforderungen an das Hilfsmittel haben.

Beispiele für Organisationen:

Vorgehensweise:

  1. Kontaktieren Sie die ausgewählte Organisation und holen Sie sich Informationen über die Bedingungen und Möglichkeiten des Zuschusses.
  2. Bereiten Sie die erforderlichen Dokumente und Formulare vor.
  3. Reichen Sie den Antrag ein und warten Sie auf die Bearbeitung.

4. Steuererleichterungen

Menschen mit Behinderungen können in Österreich Steuererleichterungen nutzen, die bei der Finanzierung von Hilfsmitteln, einschließlich Elektrorollstühlen, helfen können.

Vorgehensweise:

  1. Beratung durch einen Steuerberater: Erkundigen Sie sich, auf welche Steuererleichterungen Sie Anspruch haben.
  2. Dokumentation der Ausgaben: Halten Sie alle Ausgaben im Zusammenhang mit Ihrem Gesundheitszustand und Hilfsmitteln fest.
  3. Einreichung der Steuererklärung: Geben Sie in Ihrer Steuererklärung alle relevanten Ermäßigungen und Ausgaben an.

5. Zuschüsse für Personen in Pflegeeinrichtungen

Personen, die in einer Pflegeeinrichtung leben, können unter Umständen Zuschüsse für Hilfsmittel, einschließlich Elektrorollstühlen, durch die Einrichtung oder staatliche Unterstützung erhalten.

Vorgehensweise:

  1. Kontaktieren Sie die Einrichtung, in der Sie untergebracht sind, und erkundigen Sie sich nach den verfügbaren Zuschüssen.
  2. Die Einrichtung führt notwendige ärztliche Untersuchungen und Bewertungen durch.
  3. Die Einrichtung oder ein Sozialarbeiter stellt den Antrag auf den Zuschuss für Sie.

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